RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Habl Immobilien GmbH für Maklerleistungen.
§ 1 Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Habl Immobilien GmbH, Eppsteiner Straße 28, 60323 Frankfurt am Main (nachfolgend „Makler“ oder „Auftragnehmer“). Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu ihrer Geltung.
- Auftraggeber können sowohl der Anbieter einer Immobilie (bspw. Verkäufer, Vermieter, Verpächter) als auch der Interessent an einer Immobilie (bspw. Käufer, Mieter, Pächter) sein.
- Soweit von einem Hauptvertrag die Rede ist, ist damit ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag gemeint. Maklervertrag ist hingegen der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Vertrag über eine Vermittlungs- oder Nachweisleistung der Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages.
§ 2 Vertragsschluss
- Soweit gesetzlich keine besondere Form vorgeschrieben ist, kann ein Maklervertrag auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Ein Angebot des Auftraggebers liegt danach vor, wenn der Auftraggeber Nachweis- oder Vermittlungstätigkeiten in Anspruch nimmt, z. B. indem er ein Exposé anfordert. Dieses Angebot kann vom Auftragnehmer entweder durch ausdrückliche Erklärung oder durch Ausführung der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeiten angenommen werden.
- Dies gilt nicht für Maklerverträge nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz sowie Maklerverträge zum Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus (§ 656a BGB). Ein solcher Maklervertrag bedarf der gesetzlich vorgeschriebenen Form; für Maklerverträge über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus gilt insbesondere die Textform gemäß § 656a BGB.
§ 3 Vertragsgegenstand - Haftungsausschluss für Eigentümerangaben
- Vertragsgegenstand ist der Nachweis oder die Vermittlung einer Immobilie zum Kauf, zur Miete oder zur Pacht.
- Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Eigentümer, Verkäufer, Vermieter oder Verpächter bzw. von einem von diesem beauftragten Dritten stammen und vom Auftragnehmer auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Alle Angaben des Objektnachweises und der Objektbeschreibung sind daher freibleibend und unverbindlich. Es ist Sache des Auftraggebers, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Auftragnehmer steht nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit sowie Aktualität dieser Informationen ein und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
§ 4 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch für den Vertragspartner des Auftraggebers provisionspflichtig tätig zu werden. Zwischenverkauf / -vermietung / -verpachtung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Ausgenommen ist hiervon die Vermittlung von Wohnraum zu Mietzwecken i. S. d. § 1 WoVermittG. Im Falle eines zu vermittelnden Mietvertrages darf der Auftragnehmer nur entweder für den Vermieter oder nur für den Mieter provisionspflichtig tätig sein.
- Der Auftragnehmer hat den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen. Er hat den Auftraggeber über den Stand seiner Bemühungen laufend zu unterrichten.
- Alle Tatsachen, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangen, hat er vertraulich zu behandeln.
§ 5 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Abschluss des Hauptvertrages beim Auftragnehmer rückzufragen, ob dieser den Vertragsabschluss nachgewiesen oder vermittelt hat.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich vom Zustandekommen des Hauptvertrags zu benachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Hauptvertrages zu übermitteln.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Vertrages erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben. Kommt es auf Grund der Weitergabe zu einem Abschluss des Hauptvertrages, ist der Auftraggeber in Höhe der vereinbarten Provision pauschal schadensersatzpflichtig, wenn er nicht den Nachweis erbringt, dass kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Immobilienmakler sind nach dem Geldwäschegesetz dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung vorzunehmen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die dazu erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
§ 6 Preise - Courtage/Provision
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Auftragnehmer eine Provision zu zahlen. Die Art und Höhe des Provisionsanspruchs ergeben sich für den Anbieter einer Immobilie aus dem Maklervertrag und für den Nachfrager einer Immobilie aus dem Exposé.
- Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird. Ebenso berührt die nachträgliche Minderung des Kaufpreises oder Mietzinses den Provisionsanspruch nicht.
- Der Provisionsanspruch ist fällig mit Abschluss des voll wirksamen Hauptvertrages mit dem nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner.
- Als provisionsbegründender Hauptvertrag gelten insbesondere auch der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils an dem Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Übertragung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem im Maklervertrag genannten Zweck wirtschaftlich entspricht.
- Ist der Auftraggeber Wohnungssuchender i. S. d. § 2 Abs. 1a WoVermittG entsteht der Provisionsanspruch nur unter den dort genannten Voraussetzungen.
- Handelt es sich bei dem Hauptvertrag um einen Kaufvertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, hat der Auftragnehmer einen Maklervertrag mit beiden Parteien geschlossen und ist der Käufer Verbraucher, so sind beide Parteien in gleicher Höhe zur Entrichtung der Provision verpflichtet.
§ 7 Aufwendungsersatz
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen nach Maßgabe der aktuell veröffentlichten AGB zu erstatten. Für die Vermittlung oder den Nachweis von Mietverträgen über Wohnräume gelten die dort beschriebenen Abweichungen.
§ 8 Vertragsdauer - Kündigung
- Die Vertragslaufzeit beträgt, sofern nicht anders in Textform vereinbart, 3 Monate und beginnt erst nach Durchführung aller zur Vermarktung notwendigen Vorbereitungsarbeiten. Bei der Suche nach einer Immobilie beginnt die Laufzeit mit der Annahme des Vertrages.
- Der Vertrag kann jederzeit und beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Der Makleralleinauftrag verlängert sich um jeweils drei Monate, falls er nicht einen Monat vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Die Kündigung des Vertrages kann in Textform erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
Der Auftragnehmer haftet nach Maßgabe der aktuell veröffentlichten AGB insbesondere für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. Für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
§ 10 Datenschutz - Widerrufsrecht - Verbraucherschlichtung
- Personenbezogene Daten werden im Einklang mit DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet.
- Verbrauchern steht, soweit gesetzlich vorgesehen, ein Widerrufsrecht zu.
- Der Auftragnehmer nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gem. § 36 VSBG teil.
§ 11 Gerichtsstand - Erfüllungsort
Sind Auftraggeber und Auftragnehmer Vollkaufleute, ist nach Maßgabe der aktuell veröffentlichten AGB der Firmensitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand beziehungsweise Erfüllungsort vereinbart.
§ 12 Verbindlichkeit des Vertrages - Salvatorische Klausel
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich, soweit das Festhalten nicht unzumutbar ist. Im Übrigen gilt die gesetzliche Regelung.
